WILDWORK Outdoorakademie - AGBs

1. Veranstalter

Akademie für Outdoor & Gesundheit GbR– Ausbildungslinie WILDWORK Outdoor Akademie

vertreten durch Christiane Herzog und Petra Schmitt in Kooperation mit Lukas Kontny (Hier „Veranstalter“)

2. Vertragsabschluss

  1. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich erfolgen.
  2. Durch die Annahme der Buchung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail senden.
  3. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Diese elektronischen Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format übersandt.

3. Leistungen

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Angebots, das auf der Webseite beschrieben ist oder per Email versendet wird.
  2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.
  3. Die Dienstleistung beginnt und endet je nach der gebuchten Veranstaltung zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Start- und Endtermin. Für die An- und Abreise zum Treffpunkt ist jeder selbst verantwortlich.
  4. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Veranstalter Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vor (insbesondere aufgrund der Wetterverhältnisse oder der Waldbrandgefahr), die nach Vertragsabschluss notwendig werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Inhalt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. 
  5. Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, je nach Prozess der Gruppe, die Inhalte, in Absprache mit dem Kunden, vor Ort zu verändern.
  6. Treten in Folge höherer Gewalt für die Veranstaltung unzumutbare Bedingungen nach Antritt der Veranstaltung ein, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Veranstaltung zeitlich verlegt oder ein gleichwertiges Ersatzprogramm durchgeführt wird. Sollte dies nicht möglich sein, können sowohl der Kunde als auch der Veranstalter von der Erbringung der restlichen Leistungen des Vertrages zurücktreten. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Veranstaltungspreis anteilig für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu.
  7. Die Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungsrechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern oder ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.
  8. Eine Veranstaltung beginnt mit dem Eintreffen von WILDWORK Trainern und dem Teilnehmer zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt. Verspätungen sind dem Vertragspartner mitzuteilen. Eine Veranstaltung endet mit der Verabschiedung am Treffpunkt oder in dessen Umkreis.
  9. An- und Abreise zum vereinbarten Treffpunkt erfolgt in eigener Verantwortung, auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten des Teilnehmers. Die Kosten für An- und Abreise sind in der Veranstaltungsgebühr nicht enthalten. Gleiches gilt für Kosten für eine eventuell erforderliche Unterbringung und Verpflegung vor Ort vor Veranstaltungsbeginn und/oder nach Veranstaltungsende. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, pünktlich am vorgegebenen Treffpunkt zu erscheinen. Unter Umständen ist die Weiterreise zum Veranstaltungsort erforderlich und termingebunden. Bei Verspätung des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf anderweitige Beförderung zum konkreten Veranstaltungsort. Der Teilnehmer hat vor Anmeldung zu einer Veranstaltung, die im Ausland stattfindet, sicherzustellen, die erforderlichen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen zu erfüllen, um an der Veranstaltung tatsächlich teilnehmen zu können.

4. Anspruch nicht genutzter Leistungen

Nimmt der Veranstaltungsteilnehmer einzelne Veranstaltungsleistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Veranstaltungspreises.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Für ausgeschriebene Veranstaltungen mit festem Termin: 
    1. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung mit Zahlungstermin. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse durch Überweisung innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung. Im Falle der Nichtbezahlung gerät der Teilnehmer nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
    2. Erfolgt die Buchung kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Veranstaltung), ist der Preis sofort per Überweisung zu bezahlen.
    3. Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt die vollständige Bezahlung der Veranstaltungsgebühr voraus. Sollte die Zahlungsfrist nicht eingehalten worden sein, muss der Teilnehmer die vollständige Bezahlung vor Veranstaltungsbeginn belegen können.
    4. Der Veranstalter behält sich vor, den Platz in einem Kurs oder einer Tour anderweitig zu vergeben, falls die Zahlung nicht rechtzeitig beim Veranstalter eingeht.
  2. Für individuelle Veranstaltungen: 
    1. Der Teilnehmer erhält die Rechnung nach Durchführung der Veranstaltung per E-Mail zugesendet. Die Bezahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Rechnung. Im Falle der Nichtbezahlung gerät der Teilnehmer nach Ablauf von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
    2. Die Rechnung wird nach Durchführung der Veranstaltung gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl gestellt, beträgt jedoch den Preis für eine vorab festgelegte Mindestteilnehmerzahl.
  3. Nach § 19 UStG und § 4 UStG entfällt die Umsatzsteuer und muss demnach nicht ausgewiesen werden.

6. Rücktritt durch den Kunden

  1. Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
  2. Im Falle des Rücktritts durch den Kunden kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Diese wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: 
    1. – Bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 40% des Gesamtbetrages
      – Bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80% des Gesamtbetrages
      – Bei Rücktritt innerhalb von 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, bei Nicht-erscheinen oder Abbruch der Veranstaltung, ist der Gesamtbetrag fällig.
    2. Maßgeblich für die Höhe der Rücktrittskosten ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
    3. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Ein Rücktritt muss schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen und bedarf zur Gültigkeit der Bestätigung des Veranstalters.
  4. Bereits eingezahlte Kurs-/Teilnahmegebühren werden entsprechend den oben aufgeführten Rücktrittsbedingungen verrechnet. Eventuelle Restbeträge überweisen wir zurück, sobald Sie uns Ihre Bankverbindung mitteilen.
  5. Alternativ kann auch eine Ersatzperson an der Veranstaltung teilnehmen. Dazu muss der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter den Namen der Ersatzperson mitteilen. Diese Ersatzperson verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Vertrages zu übernehmen. Der Veranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen.
  6. Auf Wunsch des Kunden nimmt der Veranstalter, soweit möglich und durchführbar, bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Umbuchung vor (Änderungen des Veranstaltungsbeginns, Veranstaltungsinhalte etc.). Diese Änderungen setzen eine Absprache mit dem Veranstalter voraus. Umbuchungswünsche, die später als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, kann der Veranstalter nicht garantieren, dass den Wünschen des Kunden entsprochen werden kann. Es greift dann o.g. Gebührensatz des Rücktritts.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

  1. Höhere Gewalt & unvorhersehbare Gründe: Sofern eine Veranstaltung infolge einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt oder aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. wenn durch die Wetterlage – schwerer Sturm/Unwetter – die Sicherheit nicht garantiert werden kann) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter verpflichtet sich einen Ersatztermin zu benennen. Sollte der Teilnehmer nicht am Ersatztermin teilnehmen können, erhält er die eingezahlten Veranstaltungspreis zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
  2. Mindestteilnehmerzahl: Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweils Angabe auf der Webseite) nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis zu 14 Tage vor Beginn abzusagen. In jedem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Der eingezahlte Veranstaltungspreis wird in voller Höhe zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
  3. Bei Ausfall des Veranstaltungsleiters (Tourbegleiter / Betreuer / Guide): Sollte der Veranstaltungsleiter kurzfristig ausfallen, bemüht sich der Veranstalter, schnellstmöglich einen Ersatz zu finden, der die Veranstaltung leitet. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter verpflichtet sich, einen Ersatztermin zu benennen. Sollte der Teilnehmer nicht am Ersatztermin teilnehmen können, erhält er den eingezahlten Veranstaltungspreis zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

8. Ausschluss von Teilnehmern

  1. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich bei unseren Veranstaltungen verboten. Teilnehmer, die dagegen verstoßen oder den Kurs oder andere Teilnehmer in unzumutbarer Weise nachhaltig stören oder gar eine Gefahr für die vertragsgemäße Durchführung des Kurses darstellen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin den besonderen Anforderungen der Dienstleistung (physische und psychische Gesundheit, körperliche Fitness, etc.), die in der jeweiligen Ausschreibung (Detailprogramm der Angebote etc.) verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht.
  2. Der Teilnehmer hat bei berechtigtem Ausschluss keinen Anspruch auf Erstattung bezahlter Kursgebühren.
  3. Bei Minderjährigen behalten wir uns den Ausschluss einzelner Personen vor, die so viel Aufmerksamkeit binden, dass der Aufsichtspflicht der anderen Teilnehmer*innen nicht mehr nachgekommen werden kann. Dies geschieht immer in Absprache mit dem jeweiligen Vertragspartner

9. Teilnahmebedingungen

  1. Die Veranstaltungen bestehen aus Aktivitäten im Outdoorbereich und finden teilweise fern der Zivilisation, unter besonderen, bzw. ungewohnten geografischen und klimatischen Verhältnissen, sowie möglichst realitätsnah statt. Bei Outdooraktivitäten besteht nicht nur ein erhöhtes Verletzungsrisiko, sondern ortsspezifische Risiken z. B. durch Zecken, Giftspinnen und -schlangen sowie unvertraute, teils hocktoxische Pflanzen. Die Ernährung erfolgt teilweise direkt aus der Natur (nach Unterweisung des Veranstaltungsleiters). Zubereitung über Feuer und Verzehr erfolgen nicht unter den gewohnten hygienischen und sonstigen Umständen. Übernachtet wird z.B. im selbstgebauten Unterschlupf. Es wird jedem Teilnehmer daher dringend empfohlen, die eigene Leistungsfähigkeit und gesundheitliche Verfassung, sowie etwa gebotenen Impfschutz zu überprüfen und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Der Teilnehmer handelt stets eigenverantwortlich und mit Rücksicht auf die übrigen Kursteilnehmer. Die Teilnahme an einzelnen Kursbestandteilen und die Nachahmung vermittelter Inhalte und Techniken erfolgt stets eigenverantwortlich, auf eigene Gefahr und freiwillig.
  2. Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig fähig ist, an den jeweiligen Angeboten und Touren teilzunehmen und den in der Beschreibung genannten Anforderungen entspricht, sowie entsprechend ausgerüstet ist.
  3. Einschränkungen z.B. durch Allergien, Krankheiten, regelmäßige Medizineinnahme oder ähnlichem sind vor Antritt der Veranstaltung dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Selbstverständlich werden die Angaben streng vertraulich behandelt.
    Jahreszeitlich- bzw. wetterbedingt kann auf einzelnen Wegeabschnitten eine erhöhte Trittsicherheit und/oder Schwindelfreiheit erforderlich sein. Entsprechende Einschränkungen sind dem Veranstalter spätestens vor Antritt der Veranstaltung mitzuteilen.
  4. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
  5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Mitwirkungspflicht.
  6. Der Veranstalter ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.

10. Haftung

Der Veranstalter versichert, dass die Veranstaltungen sorgfältig vorbereitet sind, die Gruppe nach bestem Gewissen geführt werden und man insbesondere bemüht ist, das Risiko für alle Beteiligten gering zu halten.

  1. Der Teilnehmer haftet für Verlust oder Beschädigung seines persönlichen Eigentums selbst.
  2. Bei vorsätzlicher, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführter Beschädigungen oder dem Verlust von ausgeliehenem Material werden dem Verursacher sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt.
  3. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Veranstaltung können unvorhersehbare Unfälle nicht ausgeschlossen werden.
  4. Der Veranstalter haftet im Rahmen einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Haftpflichtsumme beschränkt, soweit kein Körperschaden entstanden ist.
  5. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Die Veranstaltungen erfolgen zwar unter der Leitung des Veranstalters, doch der Teilnehmer (im Falle von Minderjährigen der/die Erziehungsberechtigte) ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Seminaren und Touren in der freien Natur trotz der als sicher eingeschätzten Bedingungen Gefahren („Allgemeines Lebensrisiko“) mit sich bringen kann. Dazu gehören auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Eigentumsverlust, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
  6. Beruht ein Schaden oder eine Verletzung des Teilnehmers auf grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden des Veranstalters, so ist die Haftung auf ihn beschränkt.
  7. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die Begegnung mit Tieren verursacht werden.
  8. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.
  9. Für die Anreise zum Kurs/Startplatz der Touren und Angebote übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

11. Versicherung der Teilnehmer

  1. Der Abschluss einer Reisekostenversicherung zum Schutz vor Stornogebühren wird dem Teilnehmer ausdrücklich empfohlen.
  2. Der Veranstalter setzt voraus, dass die Teilnehmer krankenversichert sind. Sollten Teilnehmer wider Erwarten im Ausland medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, sind die Kassen von gesetzlich Versicherten im Prinzip zuständig. Es könnte den Teilnehmern aber passieren, dass die im Ausland anfallenden Kosten umfangreicher sind, als die deutsche Krankenkasse gemäß ihren Richtlinien übernimmt. Als Privatversicherter sollte der Teilnehmer prüfen, ob sein Vertrag Auslandsreisen einschließt und ob bestimmte Aktivitäten oder Leistungen von der Haftung ausgeschlossen sind. Aus besagten Gründen empfehlen wir allen Teilnehmern, eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

12. Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht

  1. Der Teilnehmer beachtet die geltenden deutschen, bei einem ausländischen Kurs- oder Tourort auch die dortigen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Kursunterlagen und Lehrmaterial, Flyer, Faltblätter und ähnliches Kursbegleitendes oder -bewerbendes Material unterliegt dem Urheberrecht. Dies auch, wenn nur als elektronische Datei zugänglich gemacht.

14. Schlussbestimmungen

Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Akademie für Outdoor & Gesundheit mit der Ausbildungslinie WILDWORK Outdoor Akademie vertreten durch Christiane Herzog in Kooperation mit Lukas Kontny und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Von der Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Statt der unwirksamen gilt die jeweilige gesetzliche Bestimmung.

15. Annahme der AGB

Mit der Buchung des Angebots akzeptiert der Teilnehmer die AGB. Somit bestätigt der Teilnehmer selbst oder stellvertretend für alle deren Teilnehmer einer Veranstaltung der Auftraggeber die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Einblick auf die AGB und Verzichtserklärung hat er beim Buchungsvorgang und der Buchungsbestätigung.

 

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